Wider­rufs­be­leh­rung

Ver­brau­cher ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

Wider­rufs­be­leh­rung

Ver­brau­cher ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht der Beför­de­rer ist, die Waren in Besitz genom­men haben bzw. hat. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (Fir­ma EDER Print Solu­ti­ons GmbH, Ahorn­stra­ße 8, 09306 Erlau / Sach­sen, Tele­fon­num­mer: 03727 – 62616–0, Tele­fax­num­mer: 03727 – 62616–15, E‑Mail-Adres­se: info@druckerei-eder.de) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Wir kön­nen die Rück­zah­lung ver­wei­gern, bis wir die Waren wie­der zurück­er­hal­ten haben oder bis Sie den Nach­weis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück­ge­sandt haben, je nach­dem, wel­ches der frü­he­re Zeit­punkt ist. Sie haben die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wider­ruf die­ses Ver­trags unter­rich­ten, an uns zurück­zu­sen­den oder zu über­ge­ben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vier­zehn Tagen absen­den. Sie tra­gen die unmit­tel­ba­ren Kos­ten der Rück­sen­dung der Waren in Höhe von 8,- EUR. Sie müs­sen für einen etwa­igen Wert­ver­lust der Waren nur auf­kom­men, wenn die­ser Wert­ver­lust auf einen zur Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Waren nicht not­wen­di­gen Umgang mit ihnen zurück­zu­füh­ren ist.

Aus­schluss bzw. vor­zei­ti­ges Erlö­schen des Widerrufsrechts

Das Wider­rufs­recht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lie­fe­rung von Waren, die nicht vor­ge­fer­tigt sind und für deren Her­stel­lung eine indi­vi­du­el­le Aus­wahl oder Bestim­mung durch den Ver­brau­cher maß­geb­lich ist oder die ein­deu­tig auf die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se des Ver­brau­chers zuge­schnit­ten sind; — zur Lie­fe­rung von Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten oder Illus­trier­ten mit Aus­nah­me von Abonnement-Verträgen.

Das Wider­rufs­recht erlischt vor­zei­tig bei Verträgen

- zur Lie­fe­rung ver­sie­gel­ter Waren, die aus Grün­den des Gesund­heits­schut­zes oder der Hygie­ne nicht zur Rück­ga­be geeig­net sind, wenn ihre Ver­sie­ge­lung nach der Lie­fe­rung ent­fernt wur­de; — zur Lie­fe­rung von Waren, wenn die­se nach der Lie­fe­rung auf Grund ihrer Beschaf­fen­heit untrenn­bar mit ande­ren Gütern ver­mischt wur­den; — zur Lie­fe­rung von Ton- oder Video­auf­nah­men oder Com­pu­ter­soft­ware in einer ver­sie­gel­ten Packung, wenn die Ver­sie­ge­lung nach der Lie­fe­rung ent­fernt wurde.

Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie es zurück.) An Fir­ma EDER Print Solu­ti­ons GmbH Ahorn­stra­ße 8 09306 Erlau / Sach­sen Tele­fax­num­mer: 03727 – 62616–15 E‑Mail-Adres­se: info@druckerei-eder.de

- Hier­mit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag über den Kauf der fol­gen­den Waren (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)

- Datum ————————————— (*) Unzu­tref­fen­des streichen.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der EDER Print Solu­ti­ons GmbH, Erlau, Ahorn­stra­ße 8, 09306 Erlau

I. Geltungsbereich

1. Die nach­ste­hen­den Ver­kaufs­be­din­gun­gen gel­tend für Unter­neh­mer im Sin­ne des § 14 BGB.
2. Die Ver­kaufs­be­din­gun­gen gel­ten für alle zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und der EDER Print Solu­ti­on GmbH geschlos­se­nen Ver­trä­ge. Sie gel­ten auch für alle künftigen Geschäfts­be­zie­hun­gen, auch wenn sie nicht noch ein­mal ausdrücklich ver­ein­bart wer­den. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers, die wir nicht ausdrücklich schrift­lich aner­ken­nen, wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich wider­spre­chen. Die nach­ste­hen­den Ver­kaufs­be­din­gun­gen gel­ten auch dann, wenn wir in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder abwei­chen­der Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers die Bestel­lung des Auf­trag­ge­bers vor­be­halt­los ausführen.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Auf eine Anfra­ge des Auf­trag­ge­bers übersenden wir ein Ange­bot, an wel­ches wir zwei Wochen gebun­den sind. In Fäl­len, in denen wir kein Ange­bot abge­ge­ben haben, kom­men Ver­trä­ge erst zustan­de, wenn wir eine uns zuge­gan­ge­ne Bestel­lung (= Ange­bot durch Ver­trags­part­ner) ange­nom­men haben. Soweit die Bestel­lung kei­ne Annah­me­frist beinhal­tet, kön­nen wir das Ange­bot inner­halb von vier Wochen nach Zugang der Bestel­lung bei uns annehmen.
2. Nach­träg­li­che Ände­run­gen auf Ver­an­las­sung des Auf­trag­ge­bers ein­schließ­lich des dadurch ver­ur­sach­ten Maschi­nen­still­stan­des wer­den dem Auf­trag­ge­ber berech­net. Als nach­träg­li­che Ände­run­gen gel­ten auch Wie­der­ho­lun­gen von Pro­be­an­dru­cken, die vom Auf­trag­ge­ber wegen geringfügiger Abwei­chung von der Vor­la­ge ver­langt werden.
3. Skiz­zen, Entwürfe, Pro­be­satz, Pro­be­dru­cke, Mus­ter, Korrekturabzüge und ähn­li­che Vor­ar­bei­ten, die vom Auf­trag­ge­ber ver­an­lasst sind, wer­den berechnet.
4. An allen Abbil­dun­gen, Kal­ku­la­tio­nen, Zeich­nun­gen sowie ande­ren Unter­la­gen behal­ten wir uns unse­re Eigentums‑, Urhe­ber- sowie sons­ti­ge Schutz­rech­te vor, soweit die­se von uns erstellt wur­den. Der Auf­trag­ge­ber darf die­se nur mit unse­rer schrift­li­chen Ein­wil­li­gung an Drit­te wei­ter­ge­ben, unab­hän­gig davon, ob wir die­se als ver­trau­lich gekenn­zeich­net haben.

III. Zahlungsbedingungen

1. Unse­re Prei­se gel­ten frei Haus ab einem Net­to-Waren­wert von 150,- € (inkl. MwSt.) wenn kei­ne abwei­chen­de Ver­ein­ba­rung wur­de. Bis zu die­sem Waren­wert hat der Auf­trag­ge­ber die Kos­ten der Ver­sen­dung zu tra­gen. In unse­ren Ange­bo­ten ist die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er nicht ein­ge­schlos­sen. Die­se wird in der gesetz­li­chen Höhe am Tage der Rech­nungs­stel­lung in der Rech­nung geson­dert ausgewiesen.
2. Ein Skon­to­ab­zug ist nur bei einer beson­de­ren schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen uns und dem Auf­trag­ge­ber zuläs­sig. Der Kauf­preis ist ohne Abzug sofort mit Ein­gang der Rech­nung bei dem Auf­trag­ge­ber zur Zah­lung fäl­lig, soweit sich kein ande­res Zah­lungs­ziel ver­ein­bart wur­de. Eine Zah­lung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen kön­nen. Im Fal­le von Scheck­zah­lun­gen gilt die Zah­lung erst als erfolgt, wenn der Scheck ein­ge­löst wird.
3. Bei außer­ge­wöhn­li­chen Vor­leis­tun­gen (z.B. gro­ße Men­gen an Papier­be­sor­gung) kann ange­mes­se­ne Vor­aus­zah­lung ver­langt werden.
4. Ist die Erfüllung des Zah­lungs­an­spru­ches wegen einer nach Ver­trags­schluss ein­ge­tre­te­nen oder bekannt gewor­de­nen Ver­schlech­te­rung der Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se des Auf­trag­ge­bers gefähr­det, so kön­nen wir Vor­aus­zah­lung ver­lan­gen. Bis zum Ein­gang der Vor­aus­zah­lung bei uns, sind wir berech­tigt noch nicht aus­ge­lie­fer­te Ware zurückzuhalten sowie die Wei­ter­ar­beit ein­zu­stel­len. Die­se Rech­te ste­hen uns auch zu, wenn der Auf­trag­ge­ber sich mit der Bezah­lung von Lie­fe­run­gen in Ver­zug befin­det, die auf dem­sel­ben recht­li­chen Ver­hält­nis beruhen.
5. Der Auf­trag­ge­ber ist zur Auf­rech­nung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gel­tend gemacht wer­den, nur berech­tigt, wenn die Gegenansprüche rechts­kräf­tig fest­ge­stellt, von uns aner­kannt wur­den oder unstrei­tig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käu­fer Auf­trag­ge­ber nur befugt, wenn sein Gegen­an­spruch auf dem glei­chen Ver­trags­ver­hält­nis beruht.
6. Bei Zah­lungs­ver­zug sind Ver­zugs­zin­sen min­des­tens in Höhe der gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen zu bezah­len. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­ren Ver­zugs­scha­dens bleibt hier­von jedoch unberührt.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Lie­fer­ter­mi­ne und Lie­fer­fris­ten sind nur dann bin­dend, wenn die­se ausdrücklich als ver­bind­lich ver­ein­bart wur­den. Die von uns ange­ge­be­ne Lie­fer­zeit beginnt erst, wenn die tech­ni­schen Fra­gen abge­klärt und die Druck­da­ten durch den Auf­trag­ge­ber frei gege­ben sind. Eben­so hat der Auf­trag­ge­ber alle ihm oblie­gen­den Ver­pflich­tun­gen ord­nungs­ge­mäß und recht­zei­tig zu erfüllen.
2. Wir haf­ten in Fol­ge eines von uns zu ver­tre­ten­den Lie­fer­ver­zugs nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. In die­sem Fall ist unse­re Haf­tung auf den vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­den begrenzt, wenn der Lie­fer­ver­zug nicht auf einer von uns zu ver­tre­ten­den vor­sätz­li­chen Ver­let­zung des Ver­tra­ges beruht.
3. Für den Fall, dass ein von uns zu ver­tre­ten­der Lie­fer­ver­zug auf der schuld­haf­ten Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht beruht, wobei uns ein Ver­schul­den unse­rer Ver­tre­ter oder Erfüllungsgehilfen zuzu­rech­nen ist, haf­ten wir nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen mit der Maß­ga­be, dass in die­sem Fall die Scha­den­er­satz­haf­tung auf den vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­den begrenzt ist.
4. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung für einen von uns zu ver­tre­ten­den Lie­fer­ver­zug ist aus­ge­schlos­sen. Die wei­te­ren gesetz­li­chen Ansprüche und Rech­te des Auf­trag­ge­bers, die ihm neben dem Scha­dens­er­satz­an­spruch wegen eines von uns zu ver­tre­ten­den Lie­fer­ver­zu­ges zuste­hen, blei­ben unberührt.
5. Wir sind zu Teil­lie­fe­run­gen und Teil­leis­tun­gen jeder­zeit berechtigt.
6. Kommt der Auf­trag­ge­ber in Annah­me­ver­zug, so sind wir berech­tigt, Ersatz des ent­ste­hen­den Scha­dens und etwa­iger Mehr­auf­wen­dun­gen zu ver­lan­gen. Glei­ches gilt, wenn der Auf­trag­ge­ber Mit­wir­kungs­pflich­ten schuld­haft ver­letzt. Mit Ein­tritt der Annah­me — bzw. Schuld­ner­ver­zugs – geht die Gefahr der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung und des zufäl­li­gen Unter­gangs auf den Auf­trag­ge­ber über.

V. Gefahrübergang — Versand / Verpackung

1. Ver­la­dung und Ver­sand erfol­gen ver­si­chert auf Gefahr des Auf­trag­ge­bers. Wir wer­den uns bemühen, hin­sicht­lich Ver­sand­art und Ver­sand­weg Wünsche und Inter­es­sen des Auf­trag­ge­bers zu berücksichtigen; dadurch beding­te Mehr­kos­ten — auch bei ver­ein­bar­ter Fracht­frei­lie­fe­rung — gehen zu Las­ten des Auftraggebers.
2. Wir neh­men Trans­port- und alle sons­ti­gen Ver­pa­ckun­gen nach Maß­ga­be der Ver­pa­ckungs­ord­nung nicht zurück; aus­ge­nom­men sind EURO-Palet­ten. Der Auf­trag­ge­ber hat für die Ent­sor­gung der Ver­pa­ckung auf eige­ne Kos­ten zu sorgen.
3. Wird der Ver­sand auf Wunsch oder aus Ver­schul­den des Auf­trag­ge­bers ver­zö­gert, so lagern wir die Waren auf Kos­ten und Gefahr des Auf­trag­ge­bers. In die­sem Fall steht die Anzei­ge der Ver­sand­be­reit­schaft dem Ver­sand gleich.

VI. Gewährleistung / Haftung

1. Satz­feh­ler wer­den kos­ten­frei berich­tigt, dage­gen wer­den von uns infol­ge Unle­ser­lich­keit des Manu­skrip­tes nicht ver­schul­de­te oder in Abwei­chung von der Druck­vor­la­ge erfor­der­li­che Abän­de­run­gen, ins­be­son­de­re Bestel­ler- und Autoren­kor­rek­tu­ren, nach der dafür auf­ge­wen­de­ten Arbeits­zeit auf Basis von 60,00 € zzgl. MwSt./Stunde berech­net. Für die Recht­schrei­bung ist der „Duden“, letz­te Aus­ga­be, maßgebend.
2. Korrekturabzüge und Andru­cke sind vom Bestel­ler auf Satz- und sons­ti­ge Feh­ler zu prüfen und uns druck­reif erklärt zurückzugeben. Wir haf­ten nicht für vom Auf­trag­ge­ber übersehene Feh­ler. Fernmündlich auf­ge­ge­be­ne Ände­run­gen bedürfen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch den Auf­trag­ge­ber. Bei klei­ne­ren Druck­auf­trä­gen und gesetz­ten Manu­skrip­ten (z.B. Word-/Ex­cel­do­ku­men­te) sind wir nicht ver­pflich­tet, dem Auf­trag­ge­ber einen Kor­rek­tur­ab­zug zu übersenden. Wird die Über­sen­dung eines Kor­rek­tur­ab­zu­ges nicht ver­langt, so beschränkt sich unse­re Haf­tung für Satz­feh­ler auf gro­bes Ver­schul­den. Bei Ände­run­gen nach Druck­ge­neh­mi­gung gehen alle Kos­ten ein­schließ­lich der Kos­ten eines etwa­igen Maschi­nen­still­stan­des zu Las­ten des Auftraggebers.
3. Bei far­bi­gen Repro­duk­tio­nen in allen Her­stel­lungs­ver­fah­ren kön­nen geringfügige Abwei­chun­gen vom Ori­gi­nal nicht bean­stan­det wer­den. Das glei­che gilt für den Ver­gleich zwi­schen Andru­cken und Auflagendruck.
4. Für Abwei­chun­gen in der Beschaf­fen­heit des ein­ge­setz­ten Mate­ri­als haf­tet der Auf­trag­neh­mer nur bis zur Höhe der eige­nen Ansprüche gegen den jewei­li­gen Zulie­fe­ran­ten. In einem sol­chen Fall ist der Auf­trag­neh­mer von sei­ner Haf­tung befreit, wenn er sei­ne Ansprüche gegen den Zulie­fe­ran­ten an den Auf­trag­ge­ber abtritt. Der Auf­trag­neh­mer haf­tet, soweit Ansprüche gegen den Zulie­fe­ran­ten durch Ver­schul­den des Auf­trag­neh­mers nicht bestehen oder nicht durch­setz­bar sind.
5. Zulie­fe­run­gen (auch Daten­trä­ger) durch den Auf­trag­ge­ber oder durch einen von ihm ein­ge­schal­te­ten Drit­ten unter­lie­gen kei­ner Prüfungspflicht sei­tens des Auftragnehmers.
6. Mehr- oder Min­der­lie­fe­run­gen bis zu 10% der bestell­ten Auf­la­ge kön­nen nicht bean­stan­det wer­den. Berech­net wird die tat­säch­lich gelie­fer­te Men­ge. Bei Lie­fe­run­gen aus Papier­son­der­an­fer­ti­gun­gen unter 1.000 kg erhöht sich der Pro­zent­satz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
7. Mängelansprüche des Auf­trag­ge­bers bestehen nur, wenn der Auf­trag­ge­ber sei­nen nach § 377 HGB geschul­de­ten Unter­su­chungs- und Rügepflichten ord­nungs­ge­mäß nach­ge­kom­men ist.
8. Soweit ein von uns ver­tre­te­ner Man­gel vor­liegt, leis­ten wir für Män­gel zunächst nach unse­rer Wahl Gewähr durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung (Nacherfüllung). Wir tra­gen im Fal­le der Man­gel­be­sei­ti­gung die erfor­der­li­chen Auf­wen­dun­gen, soweit sich die­se nicht erhö­hen, weil der Ver­trags­ge­gen­stand sich an einem ande­ren Ort als dem Erfüllungsort befin­det. Ist die Nacherfüllung fehl­ge­schla­gen, kann der Auf­trag­ge­ber nach sei­ner Wahl Her­ab­set­zung des Kauf­prei­ses (Min­de­rung) ver­lan­gen oder den Rücktritt vom Ver­trag erklä­ren. Die Nach­bes­se­rung gilt mit dem zwei­ten ver­geb­li­chen Ver­such als fehl­ge­schla­gen, soweit nicht auf­grund des Ver­trags­ge­gen­stan­des wei­te­re Nach­bes­se­rungs­ver­su­che ange­mes­sen und dem Auf­trag­ge­ber zumut­bar sind. Schadensersatzansprüche zu den nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen wegen des Man­gels kann der Auf­trag­ge­ber erst gel­tend machen, wenn die Nacherfüllung fehl­ge­schla­gen ist. Das Recht des Auf­trag­ge­bers zur Gel­tend­ma­chung von wei­ter­ge­hen­den Schadensersatzansprüchen zu den nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen bleibt hier­von unberührt.
9. Die Gewährleistungsansprüche des Auf­trag­ge­bers ver­jäh­ren ein Jahr nach Ablie­fe­rung der Ware bei dem Auf­trag­ge­ber, es sei denn, wir haben den Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen; in die­sem Fall gel­ten die­ge­setz­li­chen Rege­lun­gen. Unse­re Pflich­ten aus Abschnitt VI) Zif­fer 4. und Abschnitt VI) Zif­fer 5. blei­ben hier­von unberührt.
10. Wir sind ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zur Rücknahme der neu­en Ware bzw. zur Her­ab­set­zung (Min­de­rung) des Kauf­prei­ses auch ohne die sonst erfor­der­li­che Frist­set­zung ver­pflich­tet, wenn der Abneh­mer des Auf­trag­ge­bers als Ver­brau­cher der ver­kauf­ten und beweg­li­chen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Man­gels die­ser Ware gegenüber dem Auf­trag­ge­ber die Rücknahme der Ware oder die Her­ab­set­zung (Min­de­rung) des Kauf­prei­ses ver­lan­gen konn­te oder dem Auf­trag­ge­ber ein eben­sol­cher dar­aus resul­tie­ren­der Rückgriffsanspruch ent­ge­gen­ge­hal­ten wird. Wir sind darüber hin­aus ver­pflich­tet, Auf­wen­dun­gen des Auf­trag­ge­bers, ins­be­son­de­re Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Mate­ri­al­kos­ten zu erset­zen, die die­ser im Ver­hält­nis zum End­ver­brau­cher im Rah­men der Nacherfüllung auf­grund eines bei Gefahr­tra­gung von uns auf den Auf­trag­ge­ber vor­lie­gen­den Man­gels der Ware zu tra­gen hat­te. Der Anspruch ist aus­ge­schlos­sen, wenn der Auf­trag­ge­ber sei­nen nach § 377 HGB geschul­de­ten Unter­su­chungs- und Rügepflichten nicht ord­nungs­ge­mäß nach­ge­kom­men ist.
11. Die Ver­pflich­tung gemäß Abschnitt VI) Zif­fer 4. ist aus­ge­schlos­sen, soweit es sich um einen Man­gel auf­grund von Wer­be­aus­sa­gen oder sons­ti­gen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen han­delt, die nicht von uns herrühren oder wenn der Auf­trag­ge­ber gegenüber dem End­ver­brau­cher eine beson­de­re Garan­tie abge­ge­ben hat. Die Ver­pflich­tung ist eben­falls aus­ge­schlos­sen, wenn der Auf­trag­ge­ber selbst nicht auf­grund der gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Ausübung der Gewähr­leis­tungs­rech­te gegenüber dem End­ver­brau­cher ver­pflich­tet war oder die­se Rüge gegenüber einem ihm gestell­ten Anspruch nicht vor­ge­nom­men hat. Dies gilt auch, wenn der Auf­trag­ge­ber gegenüber dem End­ver­brau­cher Gewähr­leis­tun­gen übernommen hat, die über das gesetz­li­che Maß hin­aus­ge­hen. Wir haf­ten unein­ge­schränkt nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen für Schä­den an Leben, Kör­per und Gesund­heit, die auf einer fahr­läs­si­gen oder vor­sätz­li­chen Pflicht­ver­let­zung von uns, unse­ren gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder unse­ren Erfüllungsgehilfen beru­hen sowie für Schä­den, die von der Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz umfasst sind. Für Schä­den, die nicht von Satz 1 erfasst wer­den und die auf vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Ver­trags­ver­let­zun­gen sowie Arg­list von uns, unse­ren gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder unse­ren Erfüllungsgehilfen beru­hen, haf­ten wir nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. In die­sem Fall ist aber die Scha­dens­er­satz­haf­tung auf den vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­den begrenzt, soweit wir, unse­re gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder unse­re Erfüllungsgehilfen nicht vor­sätz­lich gehan­delt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Tei­le der­sel­ben eine Beschaf­fen­heits- und/oder Halt­bar­keits­ga­ran­tie abge­ge­ben haben, haf­ten wir auch im Rah­men die­ser Garan­tie. Für Schä­den, die auf dem Feh­len der garan­tier­ten Beschaf­fen­heit oder Halt­bar­keit beru­hen, aber nicht unmit­tel­bar an der Ware ein­tre­ten, haf­ten wir aller­dings nur dann, wenn das Risi­ko eines sol­chen Scha­dens ersicht­lich von der Beschaf­fen­heits- und Halt­bar­keits­ga­ran­tie erfasst ist.
12. Wir haf­ten auch für Schä­den, die durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wer­den, soweit die Fahr­läs­sig­keit die Ver­let­zung sol­cher Ver­trags­pflich­ten betrifft, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwe­ckes von beson­de­rer Bedeu­tung ist (Kar­di­nal­pflich­ten). Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, deren Erfüllung die ord­nungs­ge­mä­ße Durchführung des Ver­trags überhaupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­trau­en darf (z. B. Vertragserfüllung, Män­gel­ge­währ­leis­tung). Wir haf­ten jedoch nur, soweit die Schä­den typi­scher­wei­se mit dem Ver­trag ver­bun­den und vor­her­seh­bar sind.
13. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung ist ohne Rücksicht auf die Rechts­na­tur des gel­tend gemach­ten Anspru­ches aus­ge­schlos­sen. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für delikt­i­sche Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz ver­geb­li­cher Auf­wen­dun­gen statt der Leis­tung; hier­von unberührt bleibt unse­re Haf­tung gemäß Abschnitt IV) Zif­fer 2. bis Abschnitt IV) Zif­fer 5. die­ses Ver­tra­ges. Soweit unse­re Haf­tung aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung unse­rer Ange­stell­ten, Arbeit­neh­mer, Mit­ar­bei­ter, Ver­tre­ter und Erfüllungsgehilfen.
14. Schadensersatzansprüche des Auf­trag­ge­bers wegen eines Man­gels ver­jäh­ren ein Jahr ab Lie­fe­rung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unse­ren gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder unse­ren Erfüllungsgehilfen ver­schul­de­ten Ver­let­zun­gen des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, oder wenn wir unse­re gesetz­li­chen Ver­tre­ter vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig gehan­delt haben, oder wenn unse­re ein­fa­chen Erfüllungsgehilfen vor­sätz­lich gehan­delt haben.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller For­de­run­gen ein­schließ­lich sämt­li­cher Sal­do­for­de­run­gen aus Kon­to­kor­rent, die uns gegen den Auf­trag­ge­ber jetzt oder Zug um Zug zuste­hen, bleibt die gelie­fer­te Ware (Vor­be­halts­wa­re) unser Eigen­tum. Im Fal­le des ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­tens des Auf­trag­ge­bers, z.B. Zah­lungs­ver­zug, haben wir nach vor­he­ri­ger Set­zung einer ange­mes­se­nen Frist das Recht, die Vor­be­halts­wa­re zurückzunehmen. Neh­men wir die Vor­be­halts­wa­re zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Ver­trag dar. Machen wir hin­sicht­lich der Vor­be­halts­wa­re unser Eigen­tums­recht gel­tend, stellt dies ein Rücktritt vom Ver­trag das. Wir sind berech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re nach der Rücknahme zu ver­wer­ten. Nach Abzug eines ange­mes­se­nen Betra­ges für die Ver­wer­tungs­kos­ten, ist der Ver­wer­tungs­er­lös mit den uns vom Auf­trag­ge­ber geschul­de­ten Beträ­gen zu verrechnen.
2. Der Auf­trag­ge­ber hat die Vor­be­halt­wa­re pfleg­lich zu behan­deln und die­se auf sei­ne Kos­ten gegen Feuer‑, Was­ser- und Dieb­stahl­schä­den aus­rei­chend zum Neu­wert zu versichern.
3. Der Auf­trag­ge­ber ist berech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re ord­nungs­ge­mäß im Geschäfts­ver­kehr zu ver­äu­ßern und/oder zu ver­wen­den, solan­ge er nicht im Zah­lungs­ver­zug ist. Ver­pfän­dun­gen oder Sicherheitsübereignungen an Drit­te sind unzu­läs­sig. Die aus dem Wei­ter­ver­kauf oder einem sons­ti­gen Rechts­grund (Ver­si­che­rung, uner­laub­te Hand­lung) bezüglich der Vor­be­halts­wa­re ent­ste­hen­den For­de­run­gen (ein­schließ­lich sämt­li­cher Sal­do­for­de­run­gen aus Kon­to­kor­rent) tritt der Auf­trag­ge­ber bereits jetzt siche­rungs­hal­ber in vol­lem Umfang an uns ab; wir neh­men die Abtre­tung hier­mit an. Wir ermäch­ti­gen den Auf­trag­ge­ber wider­ruf­lich, die an uns abge­tre­te­ne For­de­rung für des­sen Rech­nung im eige­nen Namen ein­zu­zie­hen. Die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den, wenn der Auf­trag­ge­ber sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht ord­nungs­ge­mäß nach­kommt. Zur Abtre­tung die­ser For­de­rung ist der Auf­trag­ge­ber auch nicht zum Zwe­cke des For­de­rungs­ein­zu­ges im Wege des Fac­to­rings befugt, es sei denn, es wird gleich­zei­tig die Ver­pflich­tung des Fak­tors begründet, die Gegen­leis­tung in Höhe der For­de­run­gen so lan­ge unmit­tel­bar an uns zu bewir­ken, als noch For­de­run­gen von uns gegen den Auf­trag­ge­ber bestehen.
4. Bei Zugrif­fen Drit­ter auf die Vor­be­halts­wa­re, ins­be­son­de­re Pfän­dun­gen, wird der Auf­trag­ge­ber auf unser Eigen­tum hin­wei­sen und uns unverzüglich schrift­lich benach­rich­ti­gen, damit wir unse­re Eigen­tums­rech­te durch­set­zen kön­nen. Soweit der Drit­te uns die gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Kos­ten eines gericht­li­chen Ver­fah­rens zu erstat­ten und wir ins­be­son­de­re im Rah­men des gericht­li­chen Ver­fah­rens obsiegt haben, haf­tet der Auf­trag­ge­ber für den uns ent­stan­de­nen Ausfall.
5. Wir sind ver­pflich­tet, die uns zuste­hen­den Sicher­hei­ten inso­weit frei­zu­ge­ben, als der rea­li­sier­ba­re Wert unse­rer Sicher­hei­ten die zu sichern­den For­de­run­gen um mehr als 10% übersteigt, dabei obliegt uns die Aus­wahl der frei­zu­ge­ben­den Sicherheiten.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichts­stand für Lie­fe­run­gen und Zah­lun­gen (ein­schließ­lich Scheck- und Wech­sel­kla­gen) sowie sämt­li­che sich zwi­schen uns und dem Auf­trag­ge­ber erge­ben­den Strei­tig­kei­ten aus den zwi­schen uns und ihm geschlos­se­nen ist unser Fir­men­sitz. Wir sind jedoch berech­tigt, den Auf­trag­ge­ber auch an sei­nem Wohn- und/oder Geschäfts­sitz zu verklagen.
2. Für die Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht ohne die Ver­wei­sungs­nor­men des Inter­na­tio­na­len Pri­vat-/Kol­li­si­ons­rechts und unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.
3. Soweit sich aus dem Ver­trag oder die­sen All­ge­mei­nen Ver­kaufs­be­din­gun­gen nichts Abwei­chen­des ergibt, sind (Willens-)Erklärungen in Text­form im Sin­ne des § 126b BGB abzugeben.

IX. Periodische Arbeiten

Ver­trä­ge über regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Arbei­ten kön­nen mit einer Frist von min­des­tens drei Mona­ten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

X. Eigentum — Urheberrecht

Der Auf­trag­ge­ber haf­tet allein, wenn durch die Ausführung sei­nes Auf­tra­ges Rech­te, ins­be­son­de­re Urhe­ber­rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den, soweit uns die Unter­la­gen von ihm zur Verfügung gestellt wur­den. Der Auf­trag­ge­ber hat den Auf­trag­neh­mer von allen Ansprüchen Drit­ter wegen einer sol­chen Rechts­ver­let­zung freizustellen.

XI. Werbung

Wir sind berech­tigt auf den Ver­trags­er­zeug­nis­sen mit Zustim­mung des Auf­trag­ge­bers in geeig­ne­ter Wei­se auf unser Unter­neh­men hinzuweisen.